Beschluss: Keine Einwände

Bgm. Uphoff berichtet zur Verfügung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Warendorf vom 04.01.2017, worin ausgeführt werde, dass im Rahmen des Endausbaus Müllerstraße gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung vom 17.08.2016 bereits im Anhörungsverfahren geprüft worden sei, ob an beiden Enden des Rad- und Fußweges zwischen der Müllerstraße und der Kolpingstraße Umlaufsperren anzubringen seien. Nach nochmaliger Überprüfung und Ortsbesichtigung seien auch weiterhin keine Gründe erkennbar, die zu einer anderen Entscheidung führen könnten.