Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und der Stadt Sassenberg zur
Wahrnehmung der Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 103 Abs. 1 Nr. 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Prüfung der
Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) - durch den
Kreis Warendorf, entsprechend der als Anlage 13 beigefügten Entwurfsfassung,
abzuschließen.“
Bürgermeister Uphoff geht auf die
Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017 -Pkt. 8 d. N.- ein und gibt den Beschlussvorschlag des
Ausschusses bekannt.