Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg wird
über die Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Versmolder Straße‘ gemäß §
13 BauGB wird gemäß der Anlage 12 zu dieser Niederschrift beschlossen.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da die Grundzüge der Planung durch die
Änderung sowie Nachbarbelange nicht betroffen sind.“
Die Verwaltung berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 19.01.2017 -Pkt. 5 d. N.-. Die Satzung über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Versmolder Straße“ wird bekannt
gegeben.