Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 5

Mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen beschließt der Rat:

 

„An der mit Datum vom 07.01.2013 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 wird im Hinblick auf die als fehlerhaft geltend gemachte Methodik zur Ermittlung des sogenannten Flächenansatzes als Teilfaktor für die Bemessung des rechnerischen Finanzbedarfs festgehalten. Das Klageverfahren wird weitergeführt.“


Bürgermeister Uphoff geht auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017  -Pkt. 10 d. N.-  ein. Weiter spricht er die eventuell anfallenden Kosten der 2. Instanz gemäß E-Mail der Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Wolter Hoppenberg vom 02.02.2017 an. Diese E-Mail wird weiter im Wortlaut verlesen. Im Übrigen äußern sich kurz Rm. Finke und Rm. Völler zu der Angelegenheit.