Sitzung: 09.02.2017 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Einstimmiger Beschluss
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 5
Vorlage: 20/405/2017
Mit
17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen beschließt der Rat:
„An der mit Datum vom
07.01.2013 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom
07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2012 wird im Hinblick auf die als fehlerhaft geltend gemachte Methodik
zur Ermittlung des sogenannten Flächenansatzes als Teilfaktor für die Bemessung
des rechnerischen Finanzbedarfs festgehalten. Das Klageverfahren wird
weitergeführt.“
Bürgermeister Uphoff geht auf die
Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017 -Pkt. 10 d. N.- ein. Weiter spricht er die eventuell
anfallenden Kosten der 2. Instanz gemäß E-Mail der Rechtsanwälte Partnerschaft
mbB Wolter Hoppenberg vom 02.02.2017 an. Diese E-Mail wird weiter im Wortlaut
verlesen. Im Übrigen äußern sich kurz Rm. Finke und Rm. Völler zu der
Angelegenheit.