Der Rat beschließt
sodann einstimmig:
„Die Änderungen zum
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den
vorgeschriebenen Anlagen, wie sie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 31.01.2017 -Pkt. 4 d. N.- beschlossen hat, werden gemäß der Anlage 6
zu dieser Niederschrift übernommen.
Die Haushaltssatzung
der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß der Anlage 7 zu
dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“
Weiter beschließt der
Rat mit 25 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung:
„Im Produkt 01.05.02
-Bauhof- wird die Inanspruchnahme folgender veranschlagter
Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2017 bis auf Weiteres gesperrt:
Teilfinanzplan Ziffer
26 -Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen-,
Investitionsnummer: 01FRZ0801 -Ersatzbeschaffung LKW- in Höhe von 135.000,00
€.“
Bürgermeister Uphoff spricht zunächst kurz
die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
31.01.2017 -Pkt. 4 d. N.- an. Sodann nehmen auf der Grundlage der als
Anlagen 1 bis 4 dieser Niederschrift beigefügten Manuskripte für die jeweiligen
Fraktionen Rm. Völler, Rm. Holz, Rm. Franke und Rm. Westbrink zum Haushalt 2017
Stellung. Hierbei übergibt Rm. Völler dem Bürgermeister den als Anlage 5 dieser
Niederschrift beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 09.02.2017, der sich mit
der Verwendung der zukünftigen Gewinnausschüttung der Sparkasse befasst. Weiter
äußert sich ebenfalls Rm. Philipper zum Haushalt 2017.