Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Der Rat beschließt sodann einstimmig:

 

„Die Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den vorgeschriebenen Anlagen, wie sie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2017 -Pkt. 4 d. N.- beschlossen hat, werden gemäß der Anlage 6 zu dieser Niederschrift übernommen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Sassenberg für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß der Anlage 7 zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan und den Anlagen beschlossen.“

 

Weiter beschließt der Rat mit 25 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung:

 

„Im Produkt 01.05.02 -Bauhof- wird die Inanspruchnahme folgender veranschlagter Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2017 bis auf Weiteres gesperrt:

 

Teilfinanzplan Ziffer 26 -Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen-, Investitionsnummer: 01FRZ0801 -Ersatzbeschaffung LKW- in Höhe von 135.000,00 €.“


Bürgermeister Uphoff spricht zunächst kurz die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017  -Pkt. 4 d. N.-  an. Sodann nehmen auf der Grundlage der als Anlagen 1 bis 4 dieser Niederschrift beigefügten Manuskripte für die jeweiligen Fraktionen Rm. Völler, Rm. Holz, Rm. Franke und Rm. Westbrink zum Haushalt 2017 Stellung. Hierbei übergibt Rm. Völler dem Bürgermeister den als Anlage 5 dieser Niederschrift beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 09.02.2017, der sich mit der Verwendung der zukünftigen Gewinnausschüttung der Sparkasse befasst. Weiter äußert sich ebenfalls Rm. Philipper zum Haushalt 2017.