Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 9 zu dieser Niederschrift beschlossen.

 

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2017 vom 20.01.2017 gemäß der Anlage 10 zu dieser Niederschrift festgesetzt.

 

In der Kalkulation wird ein Anteil für öffentliches Grün in Höhe von 25 % festgesetzt.“


Bürgermeister Uphoff berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017  -Pkt. 6 d. N.-  und gibt anhand der entsprechenden Niederschrift nähere Erläuterungen zur vorgesehenen Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sassenberg. Ferner verliest er die u. a. an den Rat der Stadt Sassenberg gerichtete E-Mail eines Bürgers vom 02.02.2017 im Wortlaut.