Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung zur 1. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der
Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 9 zu dieser Niederschrift beschlossen.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der
Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2017 vom 20.01.2017 gemäß der
Anlage 10 zu dieser Niederschrift festgesetzt.
In der Kalkulation wird ein Anteil für
öffentliches Grün in Höhe von 25 % festgesetzt.“
Bürgermeister Uphoff berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017 -Pkt. 6 d. N.- und gibt anhand der entsprechenden
Niederschrift nähere Erläuterungen zur vorgesehenen Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der
Stadt Sassenberg. Ferner verliest er die u. a. an den Rat der Stadt Sassenberg
gerichtete E-Mail eines Bürgers vom 02.02.2017 im Wortlaut.