Sitzung: 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Beschlussvorschlag mit Abstimmung
Vorlage: 20/405/2017
Mit
neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung unterbreitet der
Ausschuss dem Rat folgenden Beschlussvorschlag:
„An der mit Datum vom
07.01.2013 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom
07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2012 wird im Hinblick auf die als fehlerhaft geltend gemachte Methodik
zur Ermittlung des sogenannten Flächenansatzes als Teilfaktor für die Bemessung
des rechnerischen Finanzbedarfs festgehalten. Das Klageverfahren wird
weitergeführt.“
Anhand der Vorlage vom 19.01.2017 geht der
Bürgermeister ausführlich auf die Klage gegen den Festsetzungsbescheid nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 ein. Hierbei werden verschiedene Aspekte
aufgegriffen, um eine Entscheidung über die Rücknahme der Klage oder die
Weiterführung des Klageverfahrens zu ermöglichen. Hierbei wird vom
Bürgermeister auch eine vor einiger Zeit von Rm. Philipper aufgeworfene Frage
zu den bislang für die Verfahren nach den GFG insgesamt entstandenen Kosten
aufgegriffen. Es werden entsprechende Verfahrenskosten in Höhe von rd. 12.000,00
€ genannt.
In der sich anschließenden Diskussion
werden einzelne Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Klage angesprochen.
Am. Arenhövel und Bürgermeister Uphoff sind weiter der Ansicht, dass an der
Klage festgehalten und das Klageverfahren weitergeführt werden sollte.