Beschluss: Beschlussvorschlag mit Abstimmung

Mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung unterbreitet der Ausschuss dem Rat folgenden Beschlussvorschlag:

 

„An der mit Datum vom 07.01.2013 erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 07.12.2012 zur Festsetzung der Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 wird im Hinblick auf die als fehlerhaft geltend gemachte Methodik zur Ermittlung des sogenannten Flächenansatzes als Teilfaktor für die Bemessung des rechnerischen Finanzbedarfs festgehalten. Das Klageverfahren wird weitergeführt.“


Anhand der Vorlage vom 19.01.2017 geht der Bürgermeister ausführlich auf die Klage gegen den Festsetzungsbescheid nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 ein. Hierbei werden verschiedene Aspekte aufgegriffen, um eine Entscheidung über die Rücknahme der Klage oder die Weiterführung des Klageverfahrens zu ermöglichen. Hierbei wird vom Bürgermeister auch eine vor einiger Zeit von Rm. Philipper aufgeworfene Frage zu den bislang für die Verfahren nach den GFG insgesamt entstandenen Kosten aufgegriffen. Es werden entsprechende Verfahrenskosten in Höhe von rd. 12.000,00 € genannt.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden einzelne Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Klage angesprochen. Am. Arenhövel und Bürgermeister Uphoff sind weiter der Ansicht, dass an der Klage festgehalten und das Klageverfahren weitergeführt werden sollte.