Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 4 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Anhand der Vorlage vom 24.01.2017 geht die Verwaltung auf das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung des Landes NRW ein, mit dem auch Änderungen der Gemeindeordnung NRW in Kraft getreten seien. Verschiedene Änderungen hätten Auswirkungen auf die Hauptsatzung der Stadt Sassenberg, die von der Verwaltung besonders angesprochen werden.

 

Ein Regelungsbedarf für die Änderung der Hauptsatzung bestehe zunächst hinsichtlich der Regelungen des Verdienstausfalles gemäß § 45 GO NRW und der Aufwandsentschädigung gemäß § 46 GO NRW. Nach bisherigem Recht sei als Ersatz des Verdienstausfalles gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW mindestens ein in der Hauptsatzung festzulegender Regelstundensatz zu zahlen. Ebenso sei ein täglicher oder monatlicher Höchstbetrag mit 25,00 €/Std. bzw. 200,00 €/Tag festgelegt. In Verbindung mit dem neu eingeführten § 3a der Entschädigungsverordnung sei nunmehr der Mindeststundensatz auf 8,84 € je Stunde festgelegt worden. Allerdings werde weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, in der Hauptsatzung einen höheren Regelstundensatz festzulegen. Der bislang festgelegte Regelstundensatz habe bei 13,00 € gelegen. Dieser Betrag sei auch weiterhin in der Hauptsatzung vorgesehen. Geregelt worden sei im § 3a Abs. 2 der Entschädigungsverordnung ein Höchstbetrag für den Ersatz des Verdienstausfalles mit 80,00 €. Die bisherige Regelungskompetenz der Gemeinden hier sei gestrichen worden. Eine entsprechende Anpassung in der Hauptsatzung sei daher vorzunehmen.

 

Weiter wird vorgetragen, dass eine weitere Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen des Rates mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses betreffe. Diese Aufwandsentschädigung betrage nach der aktuellen Entschädigungsverordnung 211,90 € monatlich. Nach § 46 Satz 2 GO NRW könnten jedoch über den Wahlprüfungsausschuss hinaus weitere Ausschüsse von der Regelung zur zusätzlichen Entschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen durch die Hauptsatzung ausgenommen werden. Eine entsprechende Regelung sei in der vorliegenden Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung vorgesehen.

 

Weiter geht die Verwaltung auf die in Zusammenhang mit der vorgenannten Änderung der Hauptsatzung beabsichtigte Umstellung bei öffentlichen Bekanntmachungen ein. Hierzu erläutert die Verwaltung die gesetzlichen und die derzeit nach der Hauptsatzung getroffenen Reglungen. Es sei beabsichtigt, § 13 der Hauptsatzung dahin gehend zu ändern, dass zukünftig öffentliche Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet unter www.sassenberg.de vollzogen werden, wobei nachrichtlich auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse durch Aushang in den Bekanntmachungskästen am Rathaus, Schürenstraße und am Torbogen im Stadtteil Füchtorf hingewiesen werden soll.