Sitzung: 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 20/406/2017
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und der Stadt Sassenberg zur
Wahrnehmung der Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 103 Abs. 1 Nr. 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Prüfung der
Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) - durch den
Kreis Warendorf, entsprechend der als Anlage 8 beigefügten Entwurfsfassung,
abzuschließen.“
Anhand der Vorlage vom 24.01.2017 geht die
Verwaltung auf den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem
Kreis Warendorf zur Übernahme von Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt
Sassenberg durch den Kreis Warendorf ein. Bislang habe die Stadt Warendorf die
Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt Sassenberg übernommen, und zwar auf der
Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24./31.05.1988. Die Stadt
Warendorf habe nunmehr mit Ablauf des 31.12.2016 die Einrichtung einer eigenen
örtlichen Rechnungsprüfung, d. h. eines Rechnungsprüfungsamtes, aufgegeben, so
dass die vorgenannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung seitens der Stadt
Warendorf entsprechend gekündigt worden sei. Der Kreis Warendorf habe sich
nunmehr bereiterklärt, die Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt Sassenberg zu
übernehmen. Es werde daher vorgeschlagen, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf zu schließen, wie sie inhaltlich
grundsätzlich mit der Stadt Warendorf bestanden habe. Der Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung stehe noch unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen
Gremien des Kreises Warendorf einen gleichlautenden Beschluss über den
Abschluss der Vereinbarung treffen.