Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und der Stadt Sassenberg zur Wahrnehmung der Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 103 Abs. 1 Nr. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) - durch den Kreis Warendorf, entsprechend der als Anlage 8 beigefügten Entwurfsfassung, abzuschließen.“


Anhand der Vorlage vom 24.01.2017 geht die Verwaltung auf den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf zur Übernahme von Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt Sassenberg durch den Kreis Warendorf ein. Bislang habe die Stadt Warendorf die Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt Sassenberg übernommen, und zwar auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24./31.05.1988. Die Stadt Warendorf habe nunmehr mit Ablauf des 31.12.2016 die Einrichtung einer eigenen örtlichen Rechnungsprüfung, d. h. eines Rechnungsprüfungsamtes, aufgegeben, so dass die vorgenannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung seitens der Stadt Warendorf entsprechend gekündigt worden sei. Der Kreis Warendorf habe sich nunmehr bereiterklärt, die Vorprüfungsverpflichtungen der Stadt Sassenberg zu übernehmen. Es werde daher vorgeschlagen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf zu schließen, wie sie inhaltlich grundsätzlich mit der Stadt Warendorf bestanden habe. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung stehe noch unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Gremien des Kreises Warendorf einen gleichlautenden Beschluss über den Abschluss der Vereinbarung treffen.