Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff berichtet zu den beiden Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichtes Minden im Rahmen der Klagen des Herrn Stefan Wöstmann, Füchtorf und führt aus, dass Herr Wöstmann in beiden Verfahren unterlegen sei. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff auf die seitens Herrn Wöstmann angeführt Beurteilung der fachgerechten Anwendung der Methodik zur Berechnung der Grundwasserneubildung, der Ermittlung der entschädigungsrelevanten Absenkungsgebiete, der Berechnung der Klimakorrektur und der Ermittlung des Bezugsstandes vor Wasserförderung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen durch die benachbarten Fleischwaren verarbeitenden Firmen in Füchtorf und Versmold. Zu den grundsätzlichen wasserrechtlichen Erwägungen sowie zu den Entschädigungsfragen entwickelt sich eine kurze Diskussion, in deren Verlauf sich verschiedene Ausschussmitglieder äußern. Bgm. Uphoff führte abschließend aus, dass Mehr- oder Minderförderungen durch die Firma Stockmeyer, sofern sie mit tendenziell gegenläufigen Entwicklungen beim Wasserbeschaffungsverband korrespondieren, im Rahmen der Gebietskulisse keine wesentlichen Veränderungen mit sich bringen.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.