Sitzung: 16.01.2017 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Bgm. Uphoff berichtet zu den beiden
Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichtes Minden im Rahmen der Klagen des Herrn
Stefan Wöstmann, Füchtorf und führt aus, dass Herr Wöstmann in beiden Verfahren
unterlegen sei. Hingewiesen wird von Bgm. Uphoff auf die seitens Herrn Wöstmann
angeführt Beurteilung der fachgerechten Anwendung der Methodik zur Berechnung
der Grundwasserneubildung, der Ermittlung der entschädigungsrelevanten
Absenkungsgebiete, der Berechnung der Klimakorrektur und der Ermittlung des
Bezugsstandes vor Wasserförderung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen
durch die benachbarten Fleischwaren verarbeitenden Firmen in Füchtorf und
Versmold. Zu den grundsätzlichen wasserrechtlichen Erwägungen sowie zu den
Entschädigungsfragen entwickelt sich eine kurze Diskussion, in deren Verlauf
sich verschiedene Ausschussmitglieder äußern. Bgm. Uphoff führte abschließend
aus, dass Mehr- oder Minderförderungen durch die Firma Stockmeyer, sofern sie
mit tendenziell gegenläufigen Entwicklungen beim Wasserbeschaffungsverband
korrespondieren, im Rahmen der Gebietskulisse keine wesentlichen Veränderungen
mit sich bringen.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.