Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.

 

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2017 vom 20.01.2017 gemäß der Anlage 6 zu dieser Niederschrift festgesetzt.

 

In der Kalkulation wird ein Anteil für öffentliches Grün in Höhe von 25 % festgesetzt.“


Auf der Grundlage der Vorlage vom 20.01.2017 geht die Verwaltung auf die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen ein, besonders auf die Berechnungsgrundlagen der Kalkulation der Friedhofgebühren, aber auch auf die seit der letzten Kalkulation bzw. nach sechs Jahren eingetretenen Entwicklungen. Eine Anpassung der Gebührentarife würden sich im Wesentlichen aus folgenden Faktoren ergeben:

 

Ø  Tarifliche Erhöhungen im Bereich der Personalkosten

Ø  Allgemeine Steigerung der Sachkosten

Ø  Erhöhung der Entgelte der Friedhofsgärtner für die Unterhaltung der der Allgemeinheit dienenden Anlagen sowie für die Bestattungen

Ø  Erhöhung der Abschreibung aufgrund der Neuanlage eines Wahlgrab- und Urnenwahlgrabfeldes auf dem Friedhof an der Düsbergstraße.

 

Weiter spricht die Verwaltung verschiedene Aspekte in der Kalkulation an und erläutert diese:

 

Ø  Kalkulation der Eigenkapitalzinsen (kalkulatorische Zinsen) mit 2,5 % statt wie bisher mit 3 %

Ø  Erhöhung des Anteils für öffentliches Grün auf 25 %.

 

In der weiteren kurzen Diskussion begrüßt zunächst Am. Arenhövel, dass für die Friedhöfe in Sassenberg und Füchtorf einheitliche Gebührentarife gelten. Im Übrigen spricht er und später auch Am. Sökeland notwendige Maßnahmen im Bereich der Gehwege der Friedhöfe an. Am. Westbrink greift die nicht belegten bzw. nicht mehr belegbaren Flächen/Gräber auf.

 

Hierzu verweist der Bürgermeister auf die im Investitionsplan bereits vorgesehenen Maßnahmen/Mittel. Ansonsten gibt die Verwaltung Erläuterungen.