Sitzung: 19.01.2017 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/920/2017
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Düpe-Süd‘ wird im Rahmen einer 3. Änderung gemäß § 13a BauGB für den in der
Anlage 2 dargestellten Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 zur
Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach Südwesten hin sowie die
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ‚Düpe-Süd‘ zu
fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet, da die Änderungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die Beratung
im Ortsausschuss Füchtorf am 16.01.2017 hingewiesen. Die geplante
Bebauungsplanänderung wird anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.