Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Düpe-Süd‘ wird im Rahmen einer 3. Änderung gemäß § 13a BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich der Grundstücke Buschkamp 3 und 6 zur Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nach Südwesten hin sowie die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ‚Düpe-Süd‘ zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Änderungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die Aufplanung des inneren Bereiches des Bebauungsplanes für die Grundstücke Buschkamp 3 und 6 dezidiert eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet. Der Vorsitzende und Am. Schöne ergänzen abschließend, dass sie die innere Verdichtung im Bebauungsplanbereich zu Wohnzwecken ausdrücklich begrüßen.