Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die folgenden Maßnahmen im Bereich des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes werden in 2017 durchgeführt, soweit die Finanzierung gesichert ist und sich ein Realisierungsbedarf einstellt:

 

a)      Investitionsmaßnahmen Wasserwerk 2017

 

Erweiterung Warendorfer Straße / Emsort

250.000 €

Südlich Lohmannstraße

72.000 €

Beschaffung Werkstattwagen

45.000 €

 

 

 

b)      Investitionsmaßnahmen Abwasserwerk 2017

 

Investitionen Kanalisation

 

 

RW/SW Aulkeweg I. BA

4.200 €

MW Elver Dämmken - Verlängerung

34.400 €

MW Mitberstraße - Sanierung

22.500 €

MW Wittlers Garten - Sanierung

17.000 €

MW Meisenweg - Sanierung

52.000 €

MW Drosselweg - Sanierung

57.000 €

RW/SW Südlich Lohmannstraße

565.000 €

RW Carl-Zeiss-Straße - Anteil Straßenausbau

12.000 €

 

 

 

Investitionen Klärwerk I

 

 

Neue Rechner / neues Leitsystem

23.000 €

Nitrat- und Ammoniummessung BB I + III

11.000 €

Trübungsmessung Ablauf Kläranlage

7.900 €

Ern. Phosphat-Online-Messung Kläranlage

22.100 €

Außenbeleuchtung Rücklaufschlammverteiler

1.900 €

Austausch Feinrechenanlage und Rechengutverdichter

96.000 €

Edelstahlrinne Ablaufrinne Nachklärbecken

122.000 €

Investitionen Klärwerk II

 

Neue Rechner / neues Leitsystem

20.000 €

Erneuerung Schaltanlagen Mischwasser

13.000 €

Einbau Wasch- und Verdichterschnecke Feinrechen

41.000 €

Räumerlaufbahn Nachklärbecken

36.000 €

Umgestaltung Regenrückhaltebecken

446.000 €

Renaturierung Bever

140.000 €

Erneuerung Rücklaufschlammschnecken

65.000 €

Schaltschrank Al-Dosierung

10.500 €

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, zeitnah die entsprechenden Auftragsvergaben zu veranlassen.“


Unter Hinweis auf die Beratung zu den Wirtschaftsplänen 2017 für das Wasserwerk und das Abwasserwerk gibt Herr Venhaus zunächst kurz nähere Erläuterungen zur Verwaltungsvorlage vom 16.12.2016.

 

Auf die entsprechende Frage vom sachkundigen Bürger Büdenbender verweist Herr Venhaus darauf, dass das Entwässerungskonzept für den Bereich Südlich Lohmannstraße eine Ableitung durch die anliegende private Grundstücksfläche in Richtung des Regenrückhaltebeckens Lohmannstraße vorsieht. Eine entsprechende Vorabstimmung mit dem Grundstückseigentümer ist erfolgt; die Maßnahme wird im Rahmen der Umlegung abschließend geregelt.

 

Sachkundiger Bürger Büdenbender verweist ergänzend hierzu darauf, dass im Zuge von Kanalbaumaßnahmen zur Verbesserung der Internetversorgung eine Mitverlegung berücksichtigt werden sollte.