Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Es ergeht folgender einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen :              536.500,00 €

 

Ausgaben :                536.500,00 €

 

Der im Erfolgsplan des Wasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2017 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 96.400,00 € dient zur Einstellung in die Gewinnrücklage.

 

Die Aufnahme von Krediten ist nicht vorgesehen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.“

 


Herr Venhaus weist einleitend daraufhin, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2017, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung in der Sitzung des Rates am 15.12.2016 eingebracht wurde.

 

Im Weiteren geht Herr Venhaus auf die Beratungen in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am 08.11.2016 –Pkt. 6 d. N.- ein, in der über die Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2017 beraten wurde. Der Kalkulation der Wassergebühren für 2017 lag zu den Punkten Mindesthandelsbeginn, Auflösung Ertragszuschüsse, Gemeinkostenzuschläge, Konzessionsabgabe und steuerliche Belastung eine Abstimmung mit der WIBERA AG zu Grunde. Im Weiteren geht Herr Venhaus auf die wichtigsten Veranschlagungen im Erfolgs- und Vermögensplan 2017 ein. Er verweist darauf, dass der Erfolgsplan mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 96.400,00 € abschließt. Weiter trägt Herr Venhaus vor, dass im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 536.500,00 € veranschlagt sind. Im investiven Bereich verweist Herr Venhaus insbesondere auf die Maßnahmen „Erweiterung Warendorfer Straße/Emsort und „Südlich Lohmannstraße“. Zur Finanzierung der Investition des Wirtschaftsplanes 2017 sind auch weiterhin entsprechende Darlehensaufnahmen nicht vorgesehen.

 

Von Herrn Barsch wird darauf verwiesen, dass den vorgestellten Zahlen eine plausible und solide Planung zu Grunde liege. Die entsprechenden Ansätze sind aus seiner Sicht mit der jeweiligen kaufmännischen Vorsicht gebildet worden. Im Weiteren verweist er darauf, dass aufgrund des veranschlagten Jahresüberschusses die Ausweisung einer Konzessionsabgabe vorgesehen ist. Abschließend führt er aus, dass weiterhin positiv zu vermerken ist, dass eine Fremdfinanzierung nicht erforderlich wird.

 

Von Am. Berheide wird im Zuge der geplanten Maßnahme im Bereich der Warendorfer Straße/Emsort die Anlage eines Überflurhydranten zu Zwecken der Löschwasserversorgung angesprochen. Bürgermeister Uphoff verweist darauf, dass dieser Aspekt bereits im Rahmen der Maßnahme Lange Wiese/Esch und auch Waterort Berücksichtigung gefunden hat.

 

Auf die entsprechende Frage von Am. Franke gibt Herr Venhaus einen Überblick über die Umsetzung der Verlängerung der Wasserleitung Lange Wiese/Esch. Er verweist hier insbesondere auf die Investitionskosten sowie die erhaltenen Wasseranschlussbeiträge. Er führt im Weiteren aus, dass Konsens darüber herrsche, dass im Zuge der Daseinsvorsorge auf eine entsprechende ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung Wert gelegt werde. Im Übrigen habe auch die Kostensituation zur Erschließung des Außenbereichs im Rahmen der Kalkulation der Wasseranschlussbeiträge Berücksichtigung gefunden. Von Bürgermeister Uphoff wird die vorgenannte Argumentation verdeutlicht. Am. Berheide bewertet das bisherige Vorgehen zur Erschließung des Außenbereichs als positiv.

 

Auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden gibt Herr Venhaus nähere Erläuterungen zur geplanten Ersatzbeschaffung eines Werkstattwagens.