Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff berichtet, dass der Rat der Stadt Harsewinkel in seiner Sitzung am 26.04.2016 beschlossen habe, das laufende Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel (Darstellung von Konzentrationszonen für die Windkraft) nicht weiter zu bearbeiten und vorerst ruhen zu lassen. Somit würden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Rm. Linnemann fragt an, ob die Aspekte der Stadt Harsewinkel auf die Stadt Sassenberg übertragbar seien und auch hier das Verfahren ruhend gestellt werden könnte. Bürgermeister Uphoff führt hierzu, dass die Stadt Harsewinkel im Regierungsbezirk Detmold liege und insofern nicht vom Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilabschnitt Energie – betroffen sei. Aufgrund der Vorgaben der Bezirksregierung Münster sei ein Zurückstellen des Verfahrens für die Stadt Sassenberg seines Erachtens wohl nicht möglich. Von Rm. Linnemann wird daraufhin angeregt, das mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragte Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, damit zu befassen.

 

Im übrigen nimmt der Rat den Bericht zur Kenntnis.