Sitzung: 10.05.2016 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff führt aus, dass
seitens der Stadt Sassenberg zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Beelen zur Steuerung der Windenergie im Gemeindegebiet im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden seien. Ferner geht er inhaltlich
auf den Vorentwurf des Umweltberichtes
ein. Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Flächenpotentials für die
Errichtung heute marktgängiger Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Beelen habe
die Gemeinde Beelen gemäß Entwurf beschlossen, potentielle Betreiber derartiger
Anlagen nicht einzuschränken und im Flächennutzungsplan keine
Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie darzustellen. Eine
„Verspargelung“ des Gemeindegebiets durch Windenergieanlagen werde aufgrund der
bisherigen Untersuchungen nicht erwartet. Auch ein Entschluss zur Darstellung
von Konzentrationszonen würde nach gegenwärtiger Einschätzung dazu führen, dass
die Flächenkulisse nahezu identisch mit dem Potential bei einer Freigabe der
Windenergie wäre.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.