Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff führt aus, dass seitens der Stadt Sassenberg zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen zur Steuerung der Windenergie im Gemeindegebiet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden seien. Ferner geht er inhaltlich auf den Vorentwurf des  Umweltberichtes ein. Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Flächenpotentials für die Errichtung heute marktgängiger Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Beelen habe die Gemeinde Beelen gemäß Entwurf beschlossen, potentielle Betreiber derartiger Anlagen nicht einzuschränken und im Flächennutzungsplan keine Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie darzustellen. Eine „Verspargelung“ des Gemeindegebiets durch Windenergieanlagen werde aufgrund der bisherigen Untersuchungen nicht erwartet. Auch ein Entschluss zur Darstellung von Konzentrationszonen würde nach gegenwärtiger Einschätzung dazu führen, dass die Flächenkulisse nahezu identisch mit dem Potential bei einer Freigabe der Windenergie wäre.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.