Sitzung: 10.05.2016 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Kenntnis genommen
Bürgermeister Uphoff führt aus, dass der
nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster am heutigen Tage die
Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne
Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012) zurückgewiesen
habe. Weiter geht er auf die wesentlichen Inhalte der mündlichen
Urteilsbegründung ein.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.