Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Uphoff führt aus, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster am heutigen Tage die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012) zurückgewiesen habe. Weiter geht er auf die wesentlichen Inhalte der mündlichen Urteilsbegründung ein.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.