Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan
‚Vennstraße‘ wird gem. der Anlage 1 zu dieser Niederschrift beschlossen. Auf
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da die
Nachbareinvernehmenserklärungen vorliegen.“
Die Verwaltung greift die Beratungen in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 25.02.2016 –Pkt. 9 d. N.- auf und
gibt nähere Erläuterungen zum Beschlussvorschlag.