Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Vennstraße‘ wird gem. der Anlage 1 zu dieser Niederschrift beschlossen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da die Nachbareinvernehmenserklärungen vorliegen.“

 


Die Verwaltung greift die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 25.02.2016 –Pkt. 9 d. N.- auf und gibt nähere Erläuterungen zum Beschlussvorschlag.