Einstimmiger Beschluss:
„Die Dringlichkeitsentscheidung vom
08.03.2016 zur Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule
Sassenberg wird genehmigt.“
Bürgermeister Uphoff geht anhand der
Vorlage vom 12.04.2016 auf die Besetzung der Stelle der Schulleitung an der
Johannesschule sowie die von ihm und Rm. Schöne hierzu gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 08.03.2016 ein und verweist in
diesem Zusammenhang auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
26.04.2016 –Pkt. 5 d. N.-.