Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Gem. § 92 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 45 Abs. 3 Satz 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen überträgt die Stadt Sassenberg der kvw-Beamtenversorgung mit Wirkung vom 01.07.2016 und bis auf schriftlichen Widerruf die Befugnis, im eigenen Namen und in Vertretung über das Vorliegen eines Dienstunfalles zu entscheiden.“

 


Die Verwaltung greift die Beratungen zu dieser Angelegenheit in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2016 –Pkt. 4 d. N.- auf und verliest den entsprechenden Beschlussvorschlag.